ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER PRAXISGEMEINSCHAFT PHYSIO VITAL
§ 1 Allgemeine Bestimmungen Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschrie- benen Verträge mit der Praxisgemeinschaft (Physio vital). Abweichende AGB nationaler und internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost oder per E-Mail als anerkannt. Mündliche Aussagen sind unverbindlich. Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, so- wohl vom Leistungserbringer (Physio vital) als auch dem Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Praxisgemeinschaft (Physio vital) gelten diese Bestimmungen als angenommen.
§ 2 Behandlung Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linde- rung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln angestrebt. Jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache etwaiger Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im einzelnen Behandlungsfall länger sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Alle durch die Praxisgemeinschaft (Physio vital) durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, insbesondere alle Fragen, die seine Person, seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf be- treffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben. Für den Fall einer eventuell konkret notwendigen Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten, um die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient die Praxisgemeinschaft (Physio vital) gegenüber dem behandelnden Arzt und/oder weiteren Therapeuten untereinander von der Schweigepflicht. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung ab- zubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und damit Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 3 Bezahlung Die Behandlungskosten sind zum 2. Behandlungsterim fällig. Die Bezahlung des im Behandlungs- honorarvertrags vereinbarten Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, d.h. per Rechnung und anschließende Überweisung oder per Barzahlung. Ist der Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umge- henden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
§ 4 Termine Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch unter Angabe des Patientennamens, Behandlungsdatums und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Andernfalls hat der Patient den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Teilhonorar an den Leistungsbringer (Physio vital) zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
§ 5 Verspätungen Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Leistungserbringers (Physio vital). Bei Verspätung verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als aus- gefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
§ 6 Rücktrittsrecht des Patienten Sollte der Patient mit den Leistungen der Praxisgemeinschaft (Physio vital) während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Praxisgemeinschaft (Physio vital) zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Behandlungstermin vorliegen.
§ 7 Rücktrittsrecht der Praxisgemeinschaft (Physio vital) Die Praxisgemeinschaft (Physio vital) ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen der vorlie- genden AGBs verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 8 Leistungserbringung und Schadenersatzanspruch Die Praxisgemeinschaft (Physio vital) verpflichtet sich als Leistungserbringerin die vereinbarten Termine unter zumutbaren Ab- weichungen einzuhalten. Diesbezüglich hat der Patient keinen Schadenersatzanspruch.
§ 9 Haftungsausschluss Die Praxisgemeinschaft (Physio vital) schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGBs oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Die Praxisgemeinschaft (Physio vital) haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbei- geführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Aussagen, die von der Inhaberin oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht ge- währleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
§ 10 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preise werden dem Patienten schriftlich per Aushang in der Praxis oder auf der Internetseite mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Patient nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
§ 11 Sonstiges Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ist der Patient minderjährig oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig, bedarf es der Zustimmung und Un- terschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 12 Haftung für Querverweisende Angebote dritter im Internet Die Praxisgemeinschaft (Physio vital) übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Internetseiten, welche mittels Querverweis von der Internetseite der Praxisgemeinschaft (Physio vital) aus erreicht werden. Die Querverweise werden in regelmäßigen Intervallen überprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Jedoch übernimmt die Praxisgemeinschaft (Physio vital) keine Haftung, falls der jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seine Dienste einstellt oder gar Seiten mit verfassungswidrigem Inhalt anbietet.
§ 13 Datenübermittlung/-schutz Die von der Praxisgemeinschaft (Physio vital) erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Be- stimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Die Praxisgemeinschaft (Physio vital) schützt personenbezogene Patientendaten und behandelt diese vertraulich. Erhebung, Nutzung und Verarbeitung erfolgen nur insoweit, wie dies für die Durchführung des geschlossenen Behandlungsvertrags und Art der Leistung erforderlich, ge- setzlich zulässig und von dem Patienten gewünscht ist.
§ 14 Vertragsbedingungen Grundsätzlich gelten die zwischen der Praxisgemeinschaft (Physio vital) und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinba- rungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
§ 15 Salvatorische Klausel Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Ver- tragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaft- lichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.